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   BVerwG, 22.02.1974 - IV C 18.73   

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BVerwG, 22.02.1974 - IV C 18.73 (https://dejure.org/1974,379)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1974 - IV C 18.73 (https://dejure.org/1974,379)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1974 - IV C 18.73 (https://dejure.org/1974,379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer nachträglichen Entschädigung für unentgeltlich oder unter Wert erworbenes Straßenland - Belastung des Erschließungsaufwandes durch Zahlung einer Entschädigung - Anrechnung des Wertes von unentgeltlich oder zu einem geringeren Preis an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 133 Abs. 3
    Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für Grundstücksüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1345
  • ZMR 1974, 309
  • DÖV 1974, 573
  • BauR 1974, 335
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - IV C 18.73
    Im Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7) ist allerdings ausgesprochen worden, es wäre bundesrechtlich nicht zu beanstanden, wenn alte bayerische Straßensicherungsverträge dahin ausgelegt würden, daß ihre frühere Geschäftsgrundlage durch das neue Erschließungsrecht derart erschüttert sei,.
  • BVerwG, 14.11.1969 - IV C 88.68

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei unentgeltlicher Abtretung von

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - IV C 18.73
    Diese Vorschrift gilt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 88.68 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 6) ausgesprochen hat, lediglich für solche Fälle, in denen die Erschließungsanlage nach dem früheren Landesrecht abzurechnen ist.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Mit diesen Kosten sind die tatsächlich gezahlten Grunderwerbskosten gemeint (vgl. dazu auch die Urteile des Senats vom 14. November 1969 - BVerwG IV C 88.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 6, vom 3. März 1972 - BVerwG IV C 49.70 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 11 und vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 69.77

    Umfang des Erschließungsaufwands; Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen

    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14) lasse sich diese Rechtsprechung bezüglich des letzten Punktes jedoch nicht aufrechterhalten.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist dies nicht durch das Urteil des Senats vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14) ausgeschlossen worden.

    Ausgeschlossen hat der Senat mit seiner Entscheidung vom 22. Februar 1974 (a.a.O. S. 28) lediglich, den § 128 BBauG auf Grund allgemeiner Billigkeits- und Gerechtigkeitserwägungen dahin auszulegen, daß nachträglich aus Billigkeitsgründen ohne Rechtspflicht gewährte "Ausgleichsentschädigungen" für vollzogenen Grunderwerb in den Erschließungsaufwand einzubeziehen seien.

    Auch eine Anwendung des § 180 Abs. 5 in Verbindung mit Absatz 1 BBauG auf einzelne Teile der Erschließungsanlage (einschließlich des Grunderwerbs) - wie sie vom Oberbundesanwalt befürwortet wird - verbietet sich, wenn vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine Kostenspaltung nicht erfolgt ist oder wenn wie hier eine Ablösung der Grunderwerbskosten nicht vorliegt (vgl. dazu insgesamt aus der Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 (S. 23 f., 28); vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - (BVerwGE 37, 99 ); vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 9); vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 56.67 - (UA S. 6) und vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - (Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2)).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Zwar darf der Wert für unentgeltliche Abtretungen von Land nach ständiger Rechtsprechung (u.a. Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14) grundsätzlich nicht dem Erschließungsaufwand zugerechnet werden, noch dürfen Entschädigungen in den Erschließungsaufwand einfließen, die nachträglich an die früheren Eigentümer des Landes gezahlt worden sind, obwohl diese seinerzeit das Land unentgeltlich abgetreten haben.
  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Dadurch aber würde den Beitragspflichtigen ein zusätzlicher Aufwand aufgebürdet, der in § 128 Abs. 1 BBauG nicht vorgesehen und deswegen auch nicht von den Beitragspflichtigen zu erstatten ist (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 S. 23 [S. 26/27]).
  • BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14

    Begriff der umlagefähigen Kosten i.S.v. § 128 Abs. 1 BauGB; Rechtsanwaltskosten

    § 128 Abs. 1 BauGB führt abschließend die Kosten auf, die in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingehen (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1974 - 4 C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 S. 26 und vom 4. Mai 1979 - 4 C 16.76 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24 S. 18).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

    § 128 BBauG führt abschließend die Kosten auf, die in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingehen (Urteil des Senats vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 S. 23 ff. [26]).

    Dies entspricht ihrem Charakter als abschließende Regelung (vgl. Urteil vom 22. Februar 1974 a.a.O.).

  • VG Gießen, 23.04.2013 - 8 K 1343/12

    Kosten einer Kanzlei für die Berechnung von Erschließungsbeiträgen sind kein

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon sehr früh darauf hingewiesen, dass die Vorgängernorm (§ 128 BBauGB) die Maßnahmen, deren Kosten umlagefähig sind, im Gesetzestext abschließend definiert (BVerwG, NJW 1974, 1345).
  • BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 8.14

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für eine

    § 128 Abs. 1 BauGB führt abschließend die Kosten auf, die in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingehen (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1974 - 4 C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 S. 26 und vom 4. Mai 1979 - 4 C 16.76 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24 S. 18).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 54.76

    Verteilungsmaßstab bei Erschließungsbeiträgen; Tiefenbegrenzung für Grundstücke

    Nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht wird dieses - sofern es im übrigen die Rechtmäßigkeit der Heranziehung bejaht - auch darüber zu befinden haben, ob der angefochtene Bescheid zumindest teilweise aufzuheben ist, soweit die Beklagte fiktive Kosten für Grundflächen angesetzt hat, die "möglicherweise" 1942 als Wegefläche unentgeltlich abgetreten worden sind (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - 15 A 251/13

    Feststellung des Vorhandenseins einer Erschließungsanlage im Sinne des § 242 Abs.

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1973 - IV C 18.73 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 -, NWVBl. 1997, 262.
  • BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 9.14

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • VG Gießen, 23.04.2013 - 8 K 1171/12

    Erschließungsbeitrag, Kosten der Beitragsberechnung eines externen Büros

  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 19.73

    Anrechnung des Wertes abgetretener Grundstücksflächen auf den

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